🛂 Doppelpass als Risiko? Behörden prüfen Einreisen als Ukraine-Schutzsuchende

📰 Hinweise auf Missbrauch In Deutschland mehren sich Anzeichen für Unregelmäßigkeiten beim Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Recherchen zufolge sollen Hunderte Antragsteller neben der ukrainischen auch eine ungarische Staatsangehörigkeit besitzen. Das verändert ihren aufenthaltsrechtlichen Status erheblich und kann Leistungsansprüche ausschließen. Deutsche Behörden prüfen die Fälle und gehen Verdachtsmomenten systematisch nach.

⚖️ Rechtsgrundlage des Schutzes Die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter beruht seit dem 4. März 2022 auf dem EU-Durchführungsbeschluss zur Aktivierung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz. Sie gewährt ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten anderen Personengruppen eine zügige Aufnahme, ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zu Arbeit, Bildung und Sozialleistungen, ohne individuelles Asylverfahren. EU-Bürger sind nicht Adressaten dieser Regelung, da sie Freizügigkeit nach Unionsrecht genießen und einem anderen Rechtsrahmen unterfallen. Deutschland setzt die Vorgaben über den humanitären Aufenthalt nach § 24 Aufenthaltsgesetz um.

🪪 Mehrstaatigkeit verändert den Status Im Fokus stehen Personen, die als Schutzsuchende aus der Ukraine registriert wurden, tatsächlich aber zusätzlich einen EU-Pass, etwa einen ungarischen, besitzen. Ein solcher Pass verschiebt Zuständigkeiten und Rechtsfolgen: Unionsbürger fallen in der Regel nicht unter das Asyl- oder Schutzrecht, sondern unter die Freizügigkeitsregeln. Das führt zu anderen, meist geringeren Ansprüchen auf staatliche Unterstützung.

🛠️ Behördliche Prüfungen und Korrekturen Um unzutreffende Einstufungen zu vermeiden, müssen Identität und Staatsangehörigkeit zweifelsfrei geklärt und fehlerhafte Entscheidungen angepasst werden. Ziel bleibt, tatsächliche Kriegsflüchtlinge weiterhin zügig zu schützen und zugleich Fehlanreize sowie Mitnahmeeffekte zu unterbinden.

  • Dokumentenrechtliche Prüfungen
  • Registerabgleiche
  • Anpassung erteilter Bescheide

🧩 Schwachstellen in der Erstregistrierung Die geschilderten Vorgänge deuten auf strukturelle Lücken bei der Erfassung hin, insbesondere wenn Mehrstaatigkeit nicht konsequent abgefragt oder verlässlich nachgewiesen wird. Solche Schwachstellen können zu falschen Einstufungen führen und das Schutzsystem belasten.

🎯 Doppelte Aufgabe des Staates Der Staat muss eine Balance sichern: Schutz für echte Kriegsvertriebene gewährleisten und Missbrauch entschlossen bekämpfen. Der rechtliche Rahmen ist vorhanden, entscheidend ist die konsequente und fehlerarme Anwendung im Vollzug.

  • Einheitliche Prüfstandards zur Erfassung von Mehrstaatigkeit
  • Bessere Schnittstellen zwischen Ausländerbehörden und Leistungsträgern
  • Klare Leitlinien für Fälle mit EU-Pass
  • Stringente Umsetzung bestehender Regeln

🗨️ Kommentar der Redaktion Wer einen EU-Pass besitzt, kann nicht zugleich Privilegien des vorübergehenden Schutzes in Anspruch nehmen. Der Staat muss klare Kante zeigen: Mehrstaatigkeit ist lückenlos zu erfassen und falsche Einstufungen sind umgehend zu korrigieren. Wer das System ausnutzt, schadet den wirklich Schutzbedürftigen und der öffentlichen Akzeptanz. Schlupflöcher gehören geschlossen, Standards vereinheitlicht und Verfahren ohne Zögern durchgesetzt. Das ist Voraussetzung dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie hingehört.

 

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