DAS NEUSTE

⚖️ NGO verklagt Berliner Schule wegen Gebetsverbots

📰 Klage gegen Gebetsverbot Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Schulordnung eines Gymnasiums in Berlin-Mitte eingereicht. Die NGO wertet das generelle Verbot „demonstrativer“ Gebete auf dem Schulgelände als Diskriminierung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Nach Angaben von GFF und Gericht ist die Klage eingegangen. Im Kern steht die Frage, wie Religionsfreiheit und der staatliche Erziehungs- und Ordnungsauftrag im Schulalltag austariert werden sollen.

🕰️ Rechtlicher Hintergrund Der Konflikt ist nicht neu. Bereits 2011 befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit einem ähnlich gelagerten Fall aus Berlin. Die Richter bestätigten damals Einschränkungen ritueller Gebete, wenn konkrete Störungen des Schulfriedens drohen, betonten jedoch zugleich, dass daraus kein generelles Verbot abgeleitet werden dürfe. Seither prägen diese Leitlinien die Praxis von Schulbehörden und Gerichten.

🏫 Strittige Schulordnung Nach Darstellung der GFF untersagt die angegriffene Schulordnung „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“. Aus Sicht der NGO trifft ein solches Pauschalverbot insbesondere gläubige muslimische Schülerinnen und Schüler, die ihre Pflichtgebete im Alltag verrichten möchten. Die Klage stützt sich auf das LADG und zielt auf die Feststellung, dass generelle Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind und Grundrechte verletzen. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage.

📋 Breitere Praxis und Beanstandungen Die GFF verweist darauf, in den vergangenen Jahren mehr als 20 Schulordnungen in Berlin wegen möglicher Diskriminierungen beanstandet zu haben, darunter Regelungen zu Gebetsverboten, Kleidervorschriften oder einer „Deutschpflicht“ auf dem Schulhof. Viele Schulen haben nachgebessert; die nun beklagte Einrichtung hielt an dem Verbot fest. Die NGO nennt die Schule nicht namentlich. Entsprechende Passagen finden sich jedoch unter anderem in der Grundordnung des Diesterweg-Gymnasiums, das bereits zuvor im Fokus entsprechender Verfahren stand. Diese Einordnung verweist auf die Kontinuität des Konflikts und ersetzt nicht die gerichtliche Klärung im aktuellen Fall.

⚖️ Kernfrage der Abwägung Juristisch zentral ist die Gewichtung widerstreitender Prinzipien: Auf der einen Seite stehen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler; auf der anderen der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates, die Wahrung des Schulfriedens sowie das Neutralitätsgebot. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2011 ausdrücklich keine pauschale Linie vorgegeben, sondern eine einzelfallbezogene Prüfung verlangt – mit konkreten Anhaltspunkten dafür, dass sichtbare Gebete zu Störungen führen oder Drucksituationen erzeugen. Genau diese Schwelle wird nun erneut vermessen.

  • Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Betroffenen
  • Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
  • Wahrung des Schulfriedens und Schutz vor Gruppendruck
  • Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen

🔭 Ausblick und Praxis Das Verwaltungsgericht Berlin wird voraussichtlich klären, ob das streitige Verbot die verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallprüfung ersetzt oder ob tragfähige Gründe im konkreten Schulalltag eine generelle Regel rechtfertigen. Für die Praxis erscheint ein differenziertes, praxistaugliches Raster sinnvoll: klare Regeln für Unterrichts- und Pausenabläufe, transparente Verfahren bei Konflikten und unaufgeregte Lösungen jenseits von Symbolpolitik. Bis dahin bleibt der Balanceakt zwischen Freiheit und Ordnung die zentrale Herausforderung.

🗨️ Kommentar der Redaktion Schule ist ein staatlicher Raum mit pädagogischem Auftrag, kein Forum für demonstrative Rituale. Neutralität und Schulfrieden müssen Vorrang haben, wenn Sichtbarkeit in Druck umschlägt oder Unterricht beeinträchtigt. Pauschalverbote sind juristisch angreifbar, doch Schulleitungen dürfen nicht entmachtet werden, wenn sie erkennbare Störungen vorbeugen. Entscheidend ist eine konsequente Einzelfallprüfung mit klarer Kante und verlässlicher Durchsetzung. Wo der Unterricht leidet oder Gruppendruck entsteht, hat Ordnung Vorrang vor Inszenierung.

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