🗞️ Startschuss für die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie Am heutigen Donnerstag, 16. Oktober 2025, tritt die erneuerte Abfallrahmenrichtlinie in Kraft. Kernelemente sind EU-weit verbindliche Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien sowie rechtlich verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen bis 2030. Die Kommission hebt den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Verringerung der Abhängigkeit von Primärrohstoffen hervor.
🏛️ Rechtlicher Hintergrund Die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG bildet seit 2008 den zentralen Rechtsrahmen der EU-Abfallpolitik. Nach gezielter Revision wurde die Änderungsrichtlinie EU 2025/1892 am 26. September 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben binnen 20 Monaten in nationales Recht umsetzen.
👕 EPR-Pflichten für Textil- und Schuhwaren Alle Mitgliedstaaten müssen erweiterte Herstellerverantwortungssysteme für Textil- und Schuhwaren aufbauen. Hersteller zahlen produktbezogene Gebühren, die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling sowie nachrangig die Entsorgung finanzieren. Nicht sortierte Textilabfälle unterliegen dem Abfallverbringungsrecht. Sozialwirtschaftliche Akteure, die Secondhand-Ware sammeln und managen, sind von EPR-Pflichten ausgenommen und dürfen eigene Sammelsysteme betreiben; ihre textile Abfallbewirtschaftung ist kostenfrei durch Herstellerverantwortungsorganisationen sicherzustellen.
🍽️ Verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle Bis 2030 gelten unionsweit messbare Zielmarken zur Verringerung von Lebensmittelabfällen. Ergänzend werden Vorgaben zur Erleichterung von Lebensmittelspenden eingeführt; relevante Betriebe sollen proaktiv Vereinbarungen mit Tafeln und anderen Organisationen anbieten.
- 10 Prozent weniger Lebensmittelabfälle in Verarbeitung und Herstellung bis 2030
- 30 Prozent weniger Lebensmittelabfälle pro Kopf in Handel, Gastronomie und Haushalten bis 2030
🗓️ Fristen und nächste Schritte Für die nationale Umsetzung gilt eine Frist von 20 Monaten bis zum 17. Juni 2027. Die Textil-EPR-Systeme sind binnen 30 Monaten nach Inkrafttreten einzurichten, also bis zum 17. April 2028. Die Mitgliedstaaten müssen zuständige Behörden für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen bis zum 17. Januar 2026 benennen und ihre Präventionsprogramme bis zum 17. Oktober 2027 anpassen. Eine Überprüfung durch die Kommission ist für 2027 vorgesehen, einschließlich möglicher Anpassungen der Ziele über 2030 hinaus.
- Nationale Umsetzung bis 17. Juni 2027
- Einrichtung der Textil-EPR-Systeme bis 17. April 2028
- Benennung zuständiger Behörden bis 17. Januar 2026
- Anpassung der Präventionsprogramme bis 17. Oktober 2027
- Kommissionsüberprüfung 2027 inklusive möglicher Zielanpassungen über 2030 hinaus
⚙️ Umsetzung mit Blick auf Industrie und Mittelstand Aus konservativer Perspektive ist entscheidend, dass die Umsetzung industrie- und mittelstandsverträglich erfolgt. EPR-Gebühren müssen treffsicher und planbar ausgestaltet werden, Doppelregulierungen sind zu vermeiden, nationale Systeme so zu harmonisieren, dass Wettbewerbsverzerrungen minimiert werden. Für die Reduktion von Lebensmittelabfällen braucht es realistische, datenbasierte Pfade, pragmatische Spendenregeln und eine konsequente Durchsetzung gegenüber Trittbrettfahrern, auch im grenzüberschreitenden Onlinehandel.
♻️ Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Die neuen Regeln markieren einen weiteren Integrationsschritt der EU-Abfallpolitik und setzen klare Prioritäten für Kreislaufmodelle. Gelingt der Balanceakt zwischen ambitionierten Zielen und praktikabler Umsetzung, kann die Richtlinie den Ressourcenverbrauch senken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit Europas unnötig zu belasten.
🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Neuregelung ist nur dann ein Gewinn, wenn sie ohne neue Bürokratielasten und Kostenlawinen für den Mittelstand umgesetzt wird. EPR-Gebühren müssen klar, planbar und verursachungsgerecht sein; Doppelregulierung darf es nicht geben. Bei Lebensmittelabfällen sind belastbare Daten und praktikable Spendenregeln wichtiger als politische Symbolik. Wer Trittbrettfahrer gewähren lässt, schadet ehrlichen Betrieben; der grenzüberschreitende Onlinehandel darf kein Schlupfloch bleiben. Erst wenn Harmonisierung und konsequente Durchsetzung greifen, wird aus der Kreislaufrhetorik solide Wirtschaftspolitik.