⚖️ Urteil in Görlitz Das Landgericht Görlitz hat am 7. Oktober 2025 einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Bautzen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass er über Jahre seine Stieftöchter sexuell ausbeutete und zugleich umfangreiche Betrugsdelikte beging. Eine anschließende Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht nicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
🚨 Schwere Sexualdelikte Nach den Feststellungen der Kammer missbrauchte der Verurteilte vor allem eine zum Tatbeginn minderjährige Stieftochter systematisch und zwang sie zu extremen sexuellen Handlungen, die er teilweise filmte. Das Gericht beschrieb die Dimension der Taten und die fortgesetzte Unterwerfung der jungen Frau als besonders schwerwiegend.
📊 Tatkomplex in Zahlen In der Gesamtschau wertete das Gericht mehrere Straftatenkomplexe:
- 25 Fälle von Vergewaltigung
- 34 Missbrauchstaten von Schutzbefohlenen
- 233 Betrugsdelikte
💻 Betrugsdelikte und Online-Identitäten Neben den Sexualdelikten beging der Mann umfangreiche Betrugsdelikte. Über fingierte Online-Identitäten erschlich er sich Zahlungen in sechsstelliger Höhe.
🏛️ Verfahrensverlauf Im Verfahren relativierte der Angeklagte die Vorwürfe zunächst und verwies auf angebliche Einvernehmlichkeit, räumte später jedoch wesentliche Punkte pauschal ein. Die Plädoyers erfolgten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie bei Jugendschutzsachen üblich.
📑 Rechtsfolgen und Nebenentscheidungen Die Kammer verzichtete auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Zugleich ordnete das Gericht Vermögensmaßnahmen an. Die Verteidigung kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
🔎 Bedeutung und Prävention Das Urteil setzt ein klares Zeichen: Sexualdelikte im familiären Umfeld und die digitale Kommerzialisierung von Übergriffen werden hart geahndet. Entscheidend bleibt, dass Justiz und Kinderschutz eng verzahnt arbeiten, Beweise frühzeitig gesichert und Opfer effektiv geschützt werden. Prävention in Schulen, konsequente Strafverfolgung und eine skeptische Haltung gegenüber anonymen Online-Angeboten sind Gebote der Vernunft einer wehrhaften, rechtsstaatlichen Gesellschaft.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieses Urteil ist notwendig und konsequent, auch wenn die Entscheidung gegen eine Sicherungsverwahrung juristisch begründet ist. Wer über Jahre Schutzbefohlene missbraucht und zugleich hunderte Betrugsdelikte begeht, missachtet elementare Normen und verdient eine empfindliche Sanktion. Der Rechtsstaat muss Opfer schützen, Täter klar benennen und digitale Verschleierungstaktiken früh unterbinden. Prävention und Kontrolle gehören gestärkt, Ausreden und Relativierungen haben vor Gericht keinen Platz. Nun ist es Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen, die Entscheidung zügig zu prüfen, ohne den klaren Strafanspruch zu verwässern.