🇩🇪 Bund meldet stabile Wolfspopulation nach Brüssel
Der Bund hat offiziell den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region Europas an die EU-Kommission übermittelt. Diese Bewertung bedeutet, dass die Population in Deutschland mittlerweile als gesichert gilt. Damit ist eine wesentliche Grundlage geschaffen, um künftig gezielter gegen schadenstiftende oder auffällige Tiere vorzugehen.
🌲 Sachsen fordert schnelle Anpassung des Bundesrechts
Sachsens Umweltstaatssekretär Ulrich Menke begrüßte die Meldung ausdrücklich. Er betonte, dass nun der Bund gefordert sei, rasch die rechtlichen Grundlagen anzupassen:
„Mit der heutigen Feststellung ist der Weg frei für ein regional differenziertes Wolfsmanagement. Wir brauchen jetzt bundeseinheitliche Regelungen, damit wiederholt weidetierreißende Wölfe rechtssicher entnommen werden können“, so Menke.
Gerade in Sachsen, wo eine der höchsten Wolfsdichten Deutschlands besteht, sei ein effektives Bestandsmanagement unverzichtbar – sowohl zum Schutz der Weidetierhalter als auch zur Wahrung der gesellschaftlichen Akzeptanz.
📈 Fachliche Grundlage der Entscheidung
Die Einschätzung des Bundes basiert auf einer Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wolf“. Fachlich wurde bestätigt, dass sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen biogeografischen Region Deutschlands eine stabile, reproduktionsfähige Population vorhanden ist. Für die atlantische Zone war der günstige Erhaltungszustand bereits im Sommer gemeldet worden; nun folgte die Bestätigung für den restlichen Teil Deutschlands.
⚖️ Hintergrund: Absenkung des Schutzstatus
Bereits im März dieses Jahres hatte der Europarat im Rahmen der Berner Konvention den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Diese Änderung wurde im Anschluss von der EU-Kommission in die FFH-Richtlinie übernommen. Damit bestehen nun zwei zentrale Voraussetzungen für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement: die Absenkung des Schutzstatus und die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands.
📜 Ausblick auf nationale Umsetzung
Der Bund ist nun aufgefordert, das Jagd- und Naturschutzrecht so anzupassen, dass die Länder rechtssicher über Eingriffe in Wolfsbestände entscheiden können. Sachsen fordert, dass regionale Unterschiede – etwa die hohe Rudeldichte in Ostsachsen – ausdrücklich berücksichtigt werden. Ziel sei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Artenschutz, Weidetierhaltung und öffentlicher Sicherheit.
🗨️ Kommentar der Redaktion
Der Wolf ist zurück – stärker als je zuvor. Was einst Symbol für Artenvielfalt war, ist längst auch ein Prüfstein für politischen Realismus. Sachsen setzt hier ein klares Signal: Artenschutz braucht Grenzen, wenn er in Konflikt mit öffentlicher Ordnung und wirtschaftlicher Vernunft gerät. Ein Staat, der den Wolf schützt, aber den Schäfer alleinlässt, verliert Vertrauen. Verantwortung bedeutet, Balance herzustellen – zwischen Schutz und Steuerung, zwischen Emotion und Rechtsklarheit.


