Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) will mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst prüfen – allerdings erst, wenn die Einstufung der Partei als rechtsextremistisch durch Gerichte bestätigt ist.
⚖️ AfD im Visier
„Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen“, erklärte Woidke im Handelsblatt. Das Grundgesetz garantiere Gleichbehandlung, auch für Parteimitglieder.
Sollte jedoch die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz vor Gericht Bestand haben, müssten Konsequenzen geprüft werden – etwa bei Beamten mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat.
🔍 Hintergrund
Das Bundesamt für Verfassungsschutz kündigte im Mai an, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Wegen einer Klage der Partei wurde die Umsetzung jedoch vorerst gestoppt. In Brandenburg stufte der Landes-Verfassungsschutz die AfD bereits entsprechend ein.
💬 Kommentar
Was Woidke hier betreibt, ist ein brandgefährliches Spiel mit den Grundrechten. Solange eine Partei nicht verboten ist, genießen ihre Mitglieder dieselben Rechte wie alle anderen Bürger auch. Beamte auf Verdacht zu disziplinieren, nur weil sie AfD-Mitglieder sind, wäre ein klarer Bruch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Man fragt sich: Wer entscheidet eigentlich, welche Partei „tragbar“ ist? Heute ist es die AfD, morgen vielleicht eine andere oppositionelle Kraft. Mit solchen Überlegungen zeigt die SPD einmal mehr, dass sie keine politischen Debatten gewinnen, sondern unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen will.
📝 Fazit
Woidkes Vorstoß wirkt weniger wie ein ernsthafter Rechtsstaatsdiskurs, sondern eher wie ein Machtinstrument gegen eine unliebsame Opposition. Solange die AfD nicht verboten ist, haben ihre Mitglieder selbstverständlich ein Recht auf gleiche Behandlung im Staatsdienst. Alles andere wäre politisch motivierte Willkür.