Berlin. Viele Rentnerinnen und Rentner können aufatmen: Ab dem Jahr 2025 steigt der steuerliche Grundfreibetrag. Damit wird ein größerer Teil der Rente steuerfrei gestellt. Ziel ist es, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten – auch angesichts von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten.
📊 Was sich ändert
- Neuer Grundfreibetrag 2025: 12.084 Euro jährlich (bisher 11.604 Euro).
- Bedeutung: Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente erhält und mit seinen Einkünften unterhalb dieses Wertes bleibt, zahlt keine Einkommensteuer.
- Ehepaare: Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Freibetrag entsprechend auf rund 24.168 Euro.
👵 Was heißt das für Rentner konkret?
- Viele Kleinrentner rutschen durch die Erhöhung unter die Steuergrenze.
- Wer eine höhere Rente bezieht oder zusätzlich Einkünfte hat (z. B. Betriebsrente, Vermietung, Kapitalerträge), muss weiterhin eine Steuererklärung abgeben – profitiert aber ebenfalls von dem höheren Freibetrag.
- Auch für steuerpflichtige Rentner bedeutet der neue Grundfreibetrag eine Entlastung von mehreren Hundert Euro im Jahr.
🧮 Beispielrechnung
- Rente 2024: 1.000 € pro Monat = 12.000 € im Jahr → bisher steuerpflichtig (da über 11.604 €).
- Rente 2025: 12.000 € im Jahr → liegt unter dem neuen Grundfreibetrag (12.084 €) → keine Einkommensteuer mehr fällig.
📝 Kommentar der Redaktion
Der höhere Grundfreibetrag ist eine spürbare Erleichterung – gerade für jene, die ihr Leben lang gearbeitet und dennoch nur eine kleine Rente haben. Klar ist aber auch: Mit Blick auf steigende Preise bei Energie, Lebensmitteln und Pflegekosten bleibt die Entlastung nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
👉 Fazit: Der Staat muss mehr tun, um Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen. Ein höherer Freibetrag ist ein Anfang – aber keine Lösung.


