⚖️ Überraschendes BGH-Urteil: Schadenersatz wegen falschem Schufa-Eintrag möglich

🎯 Schufa-Score unter Beschuss – Betroffene können nun auf Entschädigung hoffen

Karlsruhe/Berlin – Sensation vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Wer aufgrund eines fehlerhaften Schufa-Scores Nachteile erleidet, kann künftig Schadenersatz verlangen. Das Urteil könnte tausende Betroffene betreffen – und übt massiven Druck auf Deutschlands größte Auskunftei aus.


🧾 Worum ging es im konkreten Fall?

Im Zentrum des Urteils steht eine Frau, die bei einer Bank einen Kredit beantragte – und abgelehnt wurde, weil ihr Schufa-Score zu schlecht war. Später stellte sich heraus: Der Score basierte auf veralteten oder falschen Daten. Die Betroffene klagte – und bekam nun vom BGH grundsätzlich Recht.

Obwohl die Schufa nicht direkt am Verfahren beteiligt war, trifft sie das Urteil mit voller Wucht. Denn die Richter betonten, dass fehlerhafte Bonitätsbewertungen – ob durch falsche Einträge oder mangelhafte Datenverarbeitung – zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen können.


🔍 Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?

Das BGH-Urteil schafft erstmals Rechtssicherheit: Wer durch einen fehlerhaften Schufa-Score:

  • keinen Kredit bekommt,
  • keinen Mietvertrag abschließen kann oder
  • berufliche Nachteile erleidet,

kann künftig Schadenersatz fordern, wenn ein Datenfehler nachgewiesen wird.

Besonders wichtig: Das Urteil bezieht sich auf Fälle, in denen die automatisierte Datenverarbeitung der Schufa nicht transparent oder korrekt ist – also zum Beispiel bei nicht nachvollziehbarer Score-Bildung.


📉 Was muss sich bei der Schufa jetzt ändern?

Datenschützer und Verbraucherzentralen fordern schon lange mehr Transparenz bei der Score-Ermittlung. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2023 entschieden, dass vollautomatisierte Entscheidungen auf Grundlage von Scores datenschutzrechtlich bedenklich seien.

Der BGH folgt dieser Linie nun mit einem starken Signal: Die Schufa muss in Zukunft besser begründen, wie ihre Scores zustande kommen – und Fehler zügig korrigieren.


⚠️ Was können Betroffene jetzt tun?

Wer glaubt, durch einen falschen Schufa-Eintrag geschädigt worden zu sein, sollte:

  1. Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa anfordern
    (https://www.meineschufa.de)
  2. Unstimmigkeiten dokumentieren
  3. Korrektur verlangen
  4. Juristischen Rat einholen und ggf. Schadenersatz geltend machen

Verbraucherzentralen und Anwälte rechnen nach dem Urteil mit einer Welle von Klagen – und möglichen hohen Entschädigungszahlungen.


🧾 Fazit: Schufa in der Defensive

Das BGH-Urteil dürfte die Geschäftspraktiken der Schufa nachhaltig verändern. Für viele Bürger, die bislang chancenlos gegen falsche Einträge waren, öffnet sich nun ein rechtlicher Weg zur Gerechtigkeit – und möglicherweise zu Schadenersatz.

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