🎯 Schufa-Score unter Beschuss – Betroffene können nun auf Entschädigung hoffen
Karlsruhe/Berlin – Sensation vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Wer aufgrund eines fehlerhaften Schufa-Scores Nachteile erleidet, kann künftig Schadenersatz verlangen. Das Urteil könnte tausende Betroffene betreffen – und übt massiven Druck auf Deutschlands größte Auskunftei aus.
🧾 Worum ging es im konkreten Fall?
Im Zentrum des Urteils steht eine Frau, die bei einer Bank einen Kredit beantragte – und abgelehnt wurde, weil ihr Schufa-Score zu schlecht war. Später stellte sich heraus: Der Score basierte auf veralteten oder falschen Daten. Die Betroffene klagte – und bekam nun vom BGH grundsätzlich Recht.
Obwohl die Schufa nicht direkt am Verfahren beteiligt war, trifft sie das Urteil mit voller Wucht. Denn die Richter betonten, dass fehlerhafte Bonitätsbewertungen – ob durch falsche Einträge oder mangelhafte Datenverarbeitung – zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen können.
🔍 Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?
Das BGH-Urteil schafft erstmals Rechtssicherheit: Wer durch einen fehlerhaften Schufa-Score:
- keinen Kredit bekommt,
- keinen Mietvertrag abschließen kann oder
- berufliche Nachteile erleidet,
kann künftig Schadenersatz fordern, wenn ein Datenfehler nachgewiesen wird.
Besonders wichtig: Das Urteil bezieht sich auf Fälle, in denen die automatisierte Datenverarbeitung der Schufa nicht transparent oder korrekt ist – also zum Beispiel bei nicht nachvollziehbarer Score-Bildung.
📉 Was muss sich bei der Schufa jetzt ändern?
Datenschützer und Verbraucherzentralen fordern schon lange mehr Transparenz bei der Score-Ermittlung. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2023 entschieden, dass vollautomatisierte Entscheidungen auf Grundlage von Scores datenschutzrechtlich bedenklich seien.
Der BGH folgt dieser Linie nun mit einem starken Signal: Die Schufa muss in Zukunft besser begründen, wie ihre Scores zustande kommen – und Fehler zügig korrigieren.
⚠️ Was können Betroffene jetzt tun?
Wer glaubt, durch einen falschen Schufa-Eintrag geschädigt worden zu sein, sollte:
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa anfordern
(https://www.meineschufa.de) - Unstimmigkeiten dokumentieren
- Korrektur verlangen
- Juristischen Rat einholen und ggf. Schadenersatz geltend machen
Verbraucherzentralen und Anwälte rechnen nach dem Urteil mit einer Welle von Klagen – und möglichen hohen Entschädigungszahlungen.
🧾 Fazit: Schufa in der Defensive
Das BGH-Urteil dürfte die Geschäftspraktiken der Schufa nachhaltig verändern. Für viele Bürger, die bislang chancenlos gegen falsche Einträge waren, öffnet sich nun ein rechtlicher Weg zur Gerechtigkeit – und möglicherweise zu Schadenersatz.