Kultusminister Clemens (CDU) setzt klare Linie bei Rechtschreibung durch – Punktabzug bei Verstoß
Dresden – Sachsen hält am Verbot gendergerechter Sonderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkt in Schulen fest. Mit Wirkung zum 1. August 2025 hat der neue Kultusminister Conrad Clemens (CDU) eine entsprechende Regelung unterzeichnet, die die Nutzung von Gendersternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder Binnen-I in allen öffentlichen Schulen weiterhin untersagt.
📚 Einheitliche Regeln im Sinne der Amtssprache
„Gute Bildung braucht eine klare Sprache“, begründete Clemens die Entscheidung. Die Schulen im Freistaat Sachsen sollen sich weiterhin am amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung orientieren. Gender-Sonderzeichen würden laut Ministerium die Sprachklarheit gefährden und seien nicht Bestandteil der offiziellen Orthografie.
✍️ Punktabzug bei Verstößen
Wer Genderzeichen in Klassenarbeiten oder Hausaufgaben verwendet, muss künftig mit Punktabzug rechnen. Verstöße werden laut Kultusministerium als Rechtschreibfehler gewertet und bei der Bewertung berücksichtigt.
✅ Empfohlene Alternativen
Statt Genderzeichen sollen Lehrkräfte und Schüler geschlechtsneutrale Formulierungen wie:
- „Schülerinnen und Schüler“
- „Lehrkräfte“
- oder Passivkonstruktionen
nutzen. Damit wird eine inklusive, aber sprachlich rechtskonforme Kommunikation gefördert.
🔍 Hintergrund: Sachsen bleibt konservativ in Sprachfragen
Der Freistaat Sachsen war bereits unter Vorgänger Christian Piwarz (CDU) für seine strikte Linie gegen Gendersprache bekannt. Auch auf Landesebene wird in Gesetzen und Verordnungen auf Gender-Sonderzeichen verzichtet – im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Berlin oder Bremen, wo solche Formen teils empfohlen oder geduldet werden.
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Sachsen: Gendersternchen bleibt an Schulen verboten – Punktabzug bei Verstoß
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Ab August 2025 dürfen Schüler in Sachsen keine Gendersternchen, Doppelpunkte oder Binnen-Is verwenden. Kultusminister Clemens bleibt bei klarer Sprache. Punktabzug droht bei Verstößen.