„El Hotzo“ wegen Trump-Post vor Gericht – X-Beitrag löst juristische Debatte aus
💬 Satire oder Straftat?
Berlin – Der bekannte Satiriker und Comedian Sebastian Hotz, besser bekannt als „El Hotzo“, muss sich wegen eines kontroversen Beitrags auf der Plattform X (vormals Twitter) vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Hintergrund ist ein Post aus dem Sommer 2024, in dem Hotz sich über ein Attentat auf Donald Trump lustig gemacht hatte. Die Berliner Justiz sieht darin möglicherweise eine strafbare Handlung.
🧨 Der umstrittene Beitrag
Hotz hatte im besagten Post geschrieben:
„Was haben der letzte Bus und Donald Trump gemeinsam? Leider knapp verpasst.“
Und weiter: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“
Während viele den Beitrag als provokante Satire einstuften, sieht die Berliner Staatsanwaltschaft darin eine „Belohnung und Billigung von Straftaten“ gemäß § 140 StGB.
⚖️ Juristische Entwicklung
Zunächst hatte das Amtsgericht Tiergarten die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Doch die Staatsanwaltschaft legte sofortige Beschwerde ein – mit Erfolg: Das Verfahren wurde nun zugelassen, Hotz wird offiziell angeklagt.
Laut Gerichtssprecherin gehe es nun um die „juristische Bewertung der Grenzen satirischer Meinungsäußerung im digitalen Raum“.
💥 Politische Wellen – Elon Musk mischt sich ein
Der Fall erregte international Aufmerksamkeit: Kein Geringerer als Elon Musk, Eigentümer von X, griff den Fall auf und äußerte sich kritisch gegenüber der deutschen Regierung. In einem Beitrag markierte er Bundeskanzler Olaf Scholz und schrieb (übersetzt):
„Jemand, der mir und dem führenden US-Präsidentschaftskandidaten den Tod wünscht, wird von der deutschen Regierung bezahlt? Bundeskanzler, was ist das?“
📻 RBB beendet Zusammenarbeit
Als direkte Folge des X-Beitrags beendete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Zusammenarbeit mit Hotz. Die Radiosendung „Theoretisch cool“, die er auf Fritz moderierte, wurde eingestellt. Der Sender distanzierte sich von den Äußerungen und erklärte, man wolle keine Plattform für Gewaltverherrlichung bieten – gleich ob satirisch gemeint oder nicht.
🧭 Einordnung: Wo endet Satire – und beginnt das Strafrecht?
Der Fall „El Hotzo“ wirft erneut die Frage auf, wo die Grenzen der Kunstfreiheit und Meinungsäußerung im Netz verlaufen. Während Satire in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt ist, endet dieser Schutz laut Rechtsprechung dort, wo konkret zu Straftaten aufgerufen oder diese begrüßt werden.
Juristen sehen das Verfahren als Testfall, ob digitale Satire mit politischen Spitzen gegen gewählte Persönlichkeiten vor Gericht Bestand hat – oder ob sich die Meinungsfreiheit in sozialen Medien weiter einschränkt.