👩⚖️ Amtsgericht verurteilt 30-Jährigen wegen sexuellen Übergriffs auf Rollstuhlfahrerin – Strafe auf Bewährung
📍 Weißwasser – Urteil nach unangemessenem Übergriff in sozialer Einrichtung
Das Amtsgericht Weißwasser hat am heutigen Dienstag einen 30-jährigen gelernten Pflegehelfer wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Tat ereignete sich am Empfangstresen einer gemeinnützigen Einrichtung in Weißwasser. Der Mann war dort probeweise beschäftigt. Die geschädigte Frau (26), die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, berichtete, der Täter habe sich von hinten genähert und ihr unter dem T-Shirt an die Brust gefasst.
🧾 Die Tat: Überraschungsmoment gegen Rollstuhlfahrerin ausgenutzt
Laut Aussage der Geschädigten kannten sich beide aus der Schulzeit, hatten jedoch seit Jahren keinen Kontakt mehr. „Ich war geschockt“, schilderte sie in der Hauptverhandlung.
Der Übergriff erfolgte gezielt aus dem Überraschungsmoment heraus, wie das Gericht feststellte. Der Angeklagte habe sich hinter die Frau gestellt, die an der Rezeption arbeitete, und sie ohne Vorwarnung begrapscht.
🧑⚖️ Gericht setzt auf Bewährung und Geldauflage
Der Täter gestand die Tat vor Gericht. Er sprach von einer emotionalen Kurzschlussreaktion. „Da kamen Gefühle von früher wieder hoch“, sagte er reumütig. Der Richter konterte mit deutlichen Worten:
„Grapschen darf man nicht!“
Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
🧑💼 Strafmaß im Vergleich: Wann wird aus Grapschen eine Straftat?
Das Strafmaß orientierte sich an § 184i StGB – sexuelle Belästigung. Bei einer Berührung im Intimbereich ohne Einwilligung liegt grundsätzlich eine Straftat vor.
In diesem Fall wurde die körperliche Beeinträchtigung der geschädigten Rollstuhlfahrerin als erschwerender Umstand gewertet.
📌 Fazit: Deutliche Warnung – auch bei scheinbar „harmlosen“ Berührungen
Das Amtsgericht Weißwasser hat mit seinem Urteil ein klares Signal gegen sexuelle Übergriffe im sozialen Arbeitsumfeld gesetzt. Auch wenn keine körperliche Gewalt im engeren Sinne vorlag, stellte der Richter klar:
„Ein Nein gilt immer – und auch überraschende körperliche Übergriffe sind strafbar.“