⚖️ Klage gegen Sicherheitsfirma endet mit teurem Rückschlag
Dresden – Im spektakulären Rechtsstreit um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe hat der Freistaat Sachsen eine bittere Niederlage erlitten. Das Landgericht Dresden wies die Klage gegen die beauftragte Sicherheitsfirma ab – nun muss der Freistaat über 300.000 Euro an Anwaltskosten zahlen.
📜 Hintergrund: Juwelenraub von 2019
Am 25. November 2019 drangen Täter in das Grüne Gewölbe, das weltberühmte Schatzkammermuseum in Dresden, ein. Die maskierten Einbrecher stahlen 21 mit Diamanten besetzte Schmuckstücke und verursachten dabei einen Schaden von über einer Million Euro.
Obwohl fünf Tatverdächtige aus einer arabischstämmigen Berliner Großfamilie mittlerweile verurteilt wurden, fehlt ein Teil der Beute bis heute.
⚖️ 15 Millionen Euro gefordert – aber nichts erreicht
Der Freistaat hatte der Sicherheitsfirma Versäumnisse vorgeworfen und einen Schadenersatz von 15 Millionen Euro gefordert. Konkret sollen vier Wachleute in der Tatnacht versagt haben. Doch das Gericht wies die Klage ab – der Freistaat muss nun:
- 156.000 Euro für eigene Anwaltskosten
- Weitere rund 150.000 Euro für gegnerische Anwälte übernehmen
🏛️ Kritik aus der Opposition
Linken-Politiker Rico Gebhardt, der die Kleine Anfrage stellte, kritisiert:
„Dieser Prozess hätte gründlicher vorbereitet werden müssen. Statt ein Exempel zu statuieren, hat man sich auf einen verlorenen Prozess eingelassen.“
Auch rechtspolitische Beobachter monieren, dass die Beweisführung des Landes nicht ausgereicht habe, um das Versagen der Wachleute rechtssicher nachzuweisen.
🗣️ Kommentar: Eine Blamage mit Signalwirkung
Die Entscheidung des Gerichts ist eine blamable Niederlage für den Freistaat. Statt Aufklärung und Verantwortlichkeit gibt es nun eine Rechnung in sechsstelliger Höhe – auf Kosten der Steuerzahler.
Das Scheitern der Klage legt offen, dass es nicht genügt, symbolische Prozesse zu führen – es braucht solide Beweise, klare Verantwortlichkeiten und eine professionelle juristische Strategie.
🔍 Was bleibt?
Ein Juwelenraub mit Weltruf, eine nie vollständig sichergestellte Beute, fünf Verurteilte – und ein Freistaat, der sich im Gerichtssaal verzockt hat. Die Öffentlichkeit bleibt mit der Frage zurück: Wer trägt letztlich die Verantwortung für die Sicherheitslücken in einem der bedeutendsten Museen Europas?