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❤️ Was Paare dringend regeln sollten, wenn sie nicht heiraten wollen

Paar unterschreibt Partnerschaftsvertrag in Anwaltskanzlei

Rechtliche Fallstricke und Lösungen für unverheiratete Lebensgemeinschaften

⚠️ Warum es wichtig ist, vorzusorgen

Immer mehr Paare in Deutschland entscheiden sich bewusst gegen die Ehe – doch was viele nicht wissen: Unverheiratete Paare haben kaum gesetzliche Rechte. Ohne vertragliche Regelung drohen im Ernstfall finanzielle, rechtliche und organisatorische Probleme.


📋 Die wichtigsten Themen, die unverheiratete Paare regeln sollten

📝 1. Partnerschaftsvertrag aufsetzen

Unverheiratete Partner gelten rechtlich als Fremde. Ein Partnerschaftsvertrag kann gemeinsame Vereinbarungen rechtsverbindlich regeln, z. B.:

  • Eigentumsverhältnisse (z. B. bei gemeinsamem Hauskauf)
  • Aufteilung von Kosten und Vermögen
  • Absicherung im Trennungsfall

Tipp: Ein Notar kann den Vertrag beurkunden – besonders wichtig bei Immobilien oder großen Vermögenswerten.


🏠 2. Gemeinsames Wohnen: Mietvertrag & Eigentum

Wenn nur einer im Mietvertrag steht, hat der andere keinen rechtlichen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben.
Bei Immobilien gilt: Was im Grundbuch steht, zählt.

Lösung:

  • Beide Partner als Mieter eintragen lassen
  • Oder bei Eigentum klare Regelung im Grundbuch und Kaufvertrag

⚰️ 3. Erbrecht und Vorsorgevollmacht

Unverheiratete Partner erben nichts automatisch – selbst nach Jahrzehnten des Zusammenlebens. Ebenso besteht kein gesetzliches Mitspracherecht, wenn der Partner im Krankenhaus oder Pflegefall ist.

Wichtige Dokumente:

  • ✒️ Testament: Absicherung des Partners im Todesfall
  • 🧾 Vorsorgevollmacht: Entscheidungsvollmacht im Krankheitsfall
  • ❤️ Patientenverfügung: Gemeinsame medizinische Entscheidungen ermöglichen

❗ Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall der Staat – nicht der Lebenspartner.


💰 4. Finanzen und Absicherung

Unverheiratete Paare gelten steuerlich nicht als Familie. Es gibt:

  • Keine Steuerklasse II oder III
  • Keine Hinterbliebenenrente
  • Keine Familienversicherung

Empfohlen:

  • Gegenseitige private Absicherungen (z. B. Lebensversicherungen mit Bezugsrecht)
  • Konto-Vollmachten
  • Klare Regeln für gemeinsame Konten oder Kredite

👶 5. Kinder und Sorgerecht

Bei unverheirateten Eltern hat automatisch nur die Mutter das Sorgerecht. Der Vater muss es beantragen.

Empfohlen:

  • Gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt
  • Regelung zur Unterhaltspflicht und Absicherung im Falle einer Trennung

⚖️ Was passiert im Trennungsfall?

Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Anspruchssystem wie Ehegatten:

  • Kein Anspruch auf Unterhalt
  • Kein automatischer Anspruch auf Vermögensausgleich
  • Keine Rentenansprüche

Empfohlen: Eine Trennungsvereinbarung – auch vorbeugend – regelt:

  • Vermögensverteilung
  • Nutzungsrechte (Wohnung, Auto, Hausrat)
  • Unterhaltsfragen

📌 Fazit: Ohne Trauschein – aber mit Verstand

Die Entscheidung gegen eine Ehe ist völlig legitim – sie erfordert jedoch mehr Eigeninitiative. Wer als Paar dauerhaft zusammenleben möchte, sollte sich vertraglich, finanziell und rechtlich absichern.

💡 Nur so lassen sich Streit, Existenzprobleme oder rechtliche Ohnmacht im Ernstfall vermeiden.

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