âď¸ Ex-Musikmogul muss trotz Teilerfolg im Prozess weiter in Haft bleiben â Richter verweist auf âgewalttätige Vergangenheitâ
New York â Der frĂźhere Musikproduzent und Unternehmer Sean „Diddy“ Combs (55) bleibt in Untersuchungshaft. Obwohl die Geschworenen ihn nur in zwei von fĂźnf Anklagepunkten fĂźr schuldig befanden, verweigerte ein Richter am Mittwoch die Freilassung auf Kaution. Grund dafĂźr sei laut US-Medien unter anderem die Gefahr einer Flucht sowie Combsâ dokumentierte âgewalttätige Vergangenheitâ.
đ§ââď¸ Teilfreispruch â aber kein Freispruch
Im Strafprozess wurde Combs unter anderem wegen NĂśtigung zur Prostitution verurteilt. Von den schwerwiegenderen VorwĂźrfen des Sexhandels und der organisierten Kriminalität wurde er freigesprochen. Die UrteilsverkĂźndung soll am 3. Oktober 2025 erfolgen â eine Verschiebung bleibt laut Gericht mĂśglich.
đ Richter bleibt hart: „Zu gefährlich, zu fluchtgefährdet“
Sein Verteidiger plädierte nach dem Urteil auf sofortige Freilassung: Da die härtesten VorwĂźrfe entfallen seien, liege keine Grundlage mehr fĂźr eine weitere Haft vor. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen: Fluchtgefahr und mĂśgliche Beeinflussung von Zeugen wĂźrden eine Freilassung ausschlieĂen. Der Richter schloss sich der Einschätzung an und verwies dabei auch auf Combsâ Vorgeschichte von Drohungen und Ăbergriffen.
đ Chronologie: Von Ruhm zum Fall
- 2004â2024: Laut Anklagezeitraum soll Combs Ăźber zwei Jahrzehnte hinweg Menschen bedroht, genĂśtigt und missbraucht haben.
- September 2024: Verhaftung in New York, Einleitung mehrerer Straf- und Zivilverfahren
- Juli 2025: Teilverurteilung wegen NĂśtigung zur Prostitution
- Oktober 2025: Termin fĂźr StrafmaĂverkĂźndung
Zusätzlich zur Hauptanklage laufen zahlreiche Zivilklagen gegen den Rap-Mogul â darunter VorwĂźrfe von Missbrauch und Vergewaltigung.
đ§ Fazit: Kein Ende in Sicht fĂźr Diddy
Der Fall Sean Combs entwickelt sich zu einem der aufsehenerregendsten Prozesse der US-Entertainmentbranche. Trotz Teilerfolgs drohen dem einst gefeierten Star mehrjährige Haftstrafen. Sein Ruf ist bereits schwer beschädigt â und neue EnthĂźllungen kĂśnnten folgen.