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⚖️ Turbinen trotz EU-Embargo auf die Krim geliefert?

VonRedaktion

Juli 3, 2025
Zwei deutsche Geschäftsleute vor Gericht in Hamburg wegen verbotener Lieferung von Gasturbinen auf die Krim

Zwei deutsche Geschäftsleute stehen in Hamburg vor Gericht

🚢 Verstoß gegen das Krim-Embargo: Lieferung ging offenbar über Umwege auf annektiertes Gebiet

Hamburg – In einem politisch brisanten Strafprozess müssen sich zwei Männer (61 und 65 Jahre alt) am Hamburger Landgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, trotz des geltenden EU-Krim-Embargos den Export von Gasturbinen auf die von Russland annektierte ukrainische Halbinsel Krim organisiert zu haben.

🤝 Vertrag mit russischem Staatskonzern – doch der Bestimmungsort war verschleiert

Die beiden Angeklagten waren laut Anklage Geschäftsführer und Vertriebsleiter eines deutschen Industrieunternehmens. Sie sollen 2015 einen Vertrag mit einem russischen Staatskonzern abgeschlossen haben. Offiziell sollten die Gasturbinen im Wert von 111,8 Mio. € an einen Standort auf der russischen Halbinsel Taman geliefert werden.

📦 Die Lieferung erfolgte zunächst regulär über den Hamburger Hafen nach St. Petersburg. Doch später – im Juli 2017 – wurden die Turbinen per Schiff auf die Krim verbracht.

🚨 Staatsanwaltschaft: Die Manager wussten Bescheid

Die Ermittler werfen den Männern vor, vom tatsächlichen Bestimmungsort gewusst zu haben. Sie sollen vorsätzlich gegen das Exportverbot verstoßen haben. Ziel: Gewinnmaximierung – nicht nur durch den Verkauf, sondern auch durch einen Dienstleistungsvertrag über weitere 150 Millionen Euro.

🧾 Die Staatsanwaltschaft klagt wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Das Verfahren umfasst aktuell 38 Verhandlungstermine bis April 2026.

🛑 Konsequenzen für deutsche Exportpraxis?

Dieser Fall wirft ein scharfes Schlaglicht auf die Rolle deutscher Firmen in geopolitisch hochsensiblen Lieferketten und zeigt, wie wirtschaftliche Interessen mit außenpolitischen und sicherheitsrelevanten Fragen kollidieren können. Die Halbinsel Krim wurde im Jahr 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektiert – ein Akt, den weder die Europäische Union noch die Vereinten Nationen anerkennen. Als Reaktion darauf hat die EU schrittweise umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt, darunter auch ein striktes Exportverbot für Technologie und Infrastruktur, die im Energiesektor verwendet werden könnten.

Gerade die Lieferung von Gasturbinen gilt als besonders brisant, da diese Schlüsselkomponenten für den Aufbau und Betrieb von Kraftwerken sind und somit direkt zur Versorgungssicherheit und militärischen Infrastruktur beitragen können. Unternehmen, die diese Regeln umgehen oder bewusst ignorieren, riskieren nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden. Der Prozess in Hamburg zeigt, wie deutsche Firmen – wissentlich oder fahrlässig – in kritische geopolitische Konflikte verstrickt werden können, indem sie scheinbar harmlose Verträge abschließen, die dann über Umwege den russisch kontrollierten Teil der Ukraine stärken.

Die Justiz sendet mit diesem Verfahren ein klares Signal: Die Einhaltung internationaler Sanktionen ist keine bürokratische Formalität, sondern ein zentraler Pfeiler rechtsstaatlichen Handelns in einer angespannten globalen Lage.

Von Redaktion

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