Berliner Gericht urteilt gegen Klage von Eltern
Berlin – Die Regenbogenflagge bleibt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine „Progress-Pride“-Flagge im Hort einer Grundschule weiterhin hängen darf. Eine Klage von Eltern, die darin eine unzulässige Beeinflussung ihres Kindes sahen, wurde abgewiesen.
Neutralität bedeutet nicht Wertefreiheit
Das Gericht stellte klar: Das staatliche Neutralitätsgebot bedeutet, dass Schulen keine parteipolitische Beeinflussung ausüben dürfen – es verpflichtet aber nicht dazu, gesellschaftliche Vielfalt und Identitätsthemen auszublenden.
Konkret betonte das Gericht, dass Symbole wie die Regenbogenflagge, die für Akzeptanz, Vielfalt und das Selbstverständnis bestimmter Gruppen stehen, nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
Eltern fühlten sich übergangen
Auslöser der Klage war der Unmut der Eltern einer Erstklässlerin. Sie kritisierten, dass ihr Kind durch die Präsenz der Flagge und durch Ausmalbilder mit Dragqueens zu früh mit Themen der Geschlechtervielfalt konfrontiert werde. Nachdem ihre Forderung, die Flagge zu entfernen und die Bilder aus dem Hort zu verbannen, nicht umgesetzt wurde, zogen sie vor Gericht.
Gericht sieht keinen Verstoß
Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Darstellung der Flagge stelle keine politische Indoktrination dar, sondern sei Ausdruck von Toleranz und dem Schutz der freien Identitätsbildung. Insbesondere verwies das Gericht darauf, dass an der Schule eine Transperson tätig ist und zwei Kinder mit Transidentität betreut werden. Die Flagge sei in diesem Kontext auch als Schutzsymbol zu verstehen.
Einschränkung bei Ausmalbildern
Allerdings gibt es einen Teilerfolg für die klagenden Eltern: Die beanstandeten Ausmalbilder, die nach Auffassung der Eltern sexualisierte Darstellungen enthielten, sollen künftig nicht mehr im Hort verwendet werden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Es bleibt offen, ob die Eltern in Berufung gehen werden. Der Fall zeigt jedoch, wie sensibel und gesellschaftlich aufgeladen das Thema Diversität an Schule
Kommentar:
Gerichtsurteil zur Regenbogenflagge – Neutralität sieht anders aus!
Was hier passiert ist, ist kein Sieg der Toleranz – sondern eine gefährliche Verschiebung der staatlichen Neutralität. Das Berliner Verwaltungsgericht hat mit seinem Urteil eine Grenze überschritten, die eigentlich unantastbar sein sollte: Die Neutralität öffentlicher Einrichtungen, insbesondere in Schulen.
Selbstverständlich ist Akzeptanz gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen ein wichtiger gesellschaftlicher Wert. Aber es ist nicht Aufgabe eines Hortes, Kinder im Grundschulalter mit Symbolen zu konfrontieren, die tief in aktuelle gesellschaftspolitische und ideologische Debatten eingebettet sind.
Die Regenbogenflagge – und erst recht die „Progress-Pride“-Variante – ist längst mehr als nur ein harmloses Symbol für Vielfalt. Sie steht für eine bestimmte Sicht auf Identität, Geschlecht und Sexualität. Genau deshalb ist sie im gesellschaftlichen Diskurs so umstritten. Schulen und Horte sollten gerade deshalb Orte sein, die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten – ohne sie mit Symbolpolitik oder Weltanschauungen zu beeinflussen.
Eltern haben ein Recht darauf, dass ihre Kinder nicht ungefragt Teil ideologischer Projekte werden – gleich welcher Richtung. Das Gericht blendet diesen berechtigten Elternwillen völlig aus und reduziert die Debatte auf „Schutzsymbole“. Aber wovor genau sollen Kinder geschützt werden? Vor der Realität, dass es verschiedene Meinungen und Lebensmodelle gibt?
Richtig ist: Toleranz entsteht durch Bildung, Begegnung und Aufklärung – aber altersgerecht und mit Augenmaß. Eine bunte Flagge an der Wand ersetzt keine Pädagogik und erst recht keine echte Wertschätzung von Vielfalt. Sie dient letztlich mehr dem Signal an die Außenwelt als dem Kind im Klassenraum.
Dieses Urteil ist ein gefährlicher Dammbruch. Wenn der Staat beginnt, bestimmte gesellschaftliche Strömungen aktiv sichtbar zu machen, verlässt er seine Rolle als neutraler Vermittler. Heute ist es die Regenbogenflagge – morgen vielleicht das Symbol einer anderen Bewegung.
Die Entscheidung des Gerichts schwächt nicht nur das Vertrauen der Eltern, sondern auch das Prinzip der politischen und weltanschaulichen Zurückhaltung in unseren Bildungseinrichtungen. Neutralität sieht anders aus.


