⚖️ Corona-Aufarbeitung: „Der Staat kann Grundrechte nicht einfach beschneiden“

Berlin. Kaum ein Thema spaltet die Gesellschaft so nachhaltig wie die Frage nach der juristischen Aufarbeitung der Corona-Politik. Strafverteidiger Gerhard Strate, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, gehört zu den schärfsten Kritikern der damaligen Entscheidungen. Sein Credo: Grundrechte sind keine Verfügungsmasse des Staates – auch nicht in einer Krise.


📜 Ein Anwalt im Zentrum des Sturms

Strate wurde bundesweit bekannt, als er den Weimarer Richter Christian Dettmar verteidigte, der 2021 die Maskenpflicht an Schulen für verfassungswidrig erklärte. Dettmar wurde zum Symbol juristischer Gegenwehr – und Strate zur Stimme jener, die in den Corona-Maßnahmen einen gefährlichen Präzedenzfall staatlicher Übergriffigkeit sehen.


🚨 Fehlende juristische Grundlage?

Im Gespräch mit der Berliner Zeitung kritisierte Strate:

  • Die Ausrufung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sei politisch motiviert gewesen – nicht durch Fakten gedeckt.
  • Lockdowns, Ausgangssperren und Maskenpflicht seien kaum mit wissenschaftlicher Evidenz unterfüttert gewesen.
  • Bürgerrechte seien im Schnellverfahren eingeschränkt worden, ohne dass Parlamente oder Gerichte ausreichend prüften.

Sein Kernargument: Der Staat darf Freiheit nicht einfach außer Kraft setzen, nur weil Angst und Unsicherheit herrschen.


🧑‍⚖️ Lehren für die Zukunft

Strate fordert, dass Deutschland aus den Fehlern der Pandemie Konsequenzen zieht:

  • Stärkung der Gerichte: Schnellverfahren dürfen Grundrechte nicht außer Kraft setzen.
  • Mehr parlamentarische Kontrolle: Entscheidungen wie Lockdowns gehören nicht allein in die Hände von Ministern und Expertenräten.
  • Transparenz und Evidenz: Politische Maßnahmen müssen sich klar auf überprüfbare Daten stützen – nicht auf Worst-Case-Szenarien.

📝 Fazit

Die juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit steckt noch in den Kinderschuhen. Anwälte wie Gerhard Strate erinnern daran, dass Freiheit auch in Krisenzeiten nicht verhandelbar ist. Deutschland braucht eine ehrliche Bilanz – nicht, um Schuldige zu suchen, sondern um Grundrechte in der nächsten Krise wirksam zu schützen.


🖊️ Kommentar der Redaktion

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell Regierungen in Panik verfallen und Freiheitsrechte unterdrücken können. Wer damals kritisierte, galt als „unsolidarisch“. Heute zeigt sich: Viele Maßnahmen waren überzogen, manche verfassungswidrig. Der Staat darf nie wieder den Fehler machen, Grundrechte wie eine Option zu behandeln. Sie sind die Basis unserer Demokratie – auch in Notlagen.

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