Görlitz. Toilettenpapier, Bierschinken – und Schmuck. Was nach einem normalen Einkauf klingt, entpuppte sich als teurer Fehler: Eine 41-jährige Görlitzerin wollte im Februar 2024 mit billig bestelltem Falschgeld aus dem Internet bezahlen. Am Mittwoch musste sie sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.
❌ Dünn, ausgebleicht, als „Kopie“ gekennzeichnet
Kaum hatte die Kundin den 50-Euro-Schein über den Scanner geschoben, kamen dem Kassierer Zweifel:
- Der Schein war dünner als üblich
- Farbe und Größe passten nicht
- Auf der Rückseite stand sogar das englische Wort „Copy“
Die Polizei stellte schnell fest: Es handelte sich um Plagiat-Scheine aus China, die die Frau zuvor über Amazon für zehn Euro bestellt hatte – angeblich im Wert von 1.250 Euro.
⚖️ Vor Gericht: Vorstrafen ohne Ende
Das Verfahren wurde für die Angeklagte bitter. Denn ihr Vorstrafenregister ist dick wie ein Roman:
- 2020: Gefährliche Körperverletzung
- Mehrfach Ladendiebstähle in Görlitz und Zgorzelec
- Einbruch in die Gaststätte Acanthus – Diebstahl von Uhr und Rucksack
- Schwarzfahren bei den Görlitzer Verkehrsbetrieben mit einem gefälschten Deutschlandticket
Die Betreuerin der Frau versuchte zu erklären, die Angeklagte sei „leicht zu beeinflussen“. Doch das Gericht wertete die wiederholten Delikte als eindeutiges Muster.
🚨 Kommentar der Redaktion
Es ist erschreckend, wie leicht im Internet Plagiat-Geldscheine zu bekommen sind – und wie ungeniert manche versuchen, sie im Alltag einzusetzen. Noch erschreckender ist aber, dass die Angeklagte seit Jahren immer wieder straffällig wird, ohne dass sich an ihrer Einstellung etwas ändert.
Die Justiz darf hier kein weiteres Signal der Milde senden – sonst verliert das Recht seine Glaubwürdigkeit.