Bundespolizei entdeckt Alkohol, ungültigen Führerschein und gefährliches Fahrverhalten
Zittau – Eine Alkoholfahrt mit brisanter Wendung: Am Montagmorgen (22.07.2025) wurde ein 41-jähriger polnischer SUV-Fahrer an der Grenzkontrolle Zittau Friedensstraße gestoppt. Der Mann versuchte gegen 7:20 Uhr an einem stehenden Transporter rechts vorbei zu fahren – und schob dabei einen Fahrbahnteiler vor sich her.
🥃 Alkohol im Auto, Führerschein ungültig
Die Bundespolizei griff sofort ein und stoppte den Fahrer. Der Mann behauptete zunächst, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Doch die Recherchen der Beamten zeigten: Seine Fahrerlaubnis war längst für ungültig erklärt worden.
Im Fahrzeug fanden die Beamten mehrere Flaschen Wodka und Bier – teils offen, teils verschlossen – auf dem Beifahrersitz und in der Türablage. Der Fahrer zeigte typische Anzeichen von Trunkenheit: zitternde Hände, stotternde Sprache und starkes Schwitzen.
🚨 1,6 Promille: Anzeige folgt
Die hinzugezogenen Kollegen vom Polizeirevier Zittau-Oberland führten einen Atemalkoholtest durch – Ergebnis: rund 1,6 Promille.
Der SUV-Fahrer muss sich nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verantworten. Die Ermittlungen laufen.
🧾 Rechtliche Bewertung
- § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- Zusatztatbestand: Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahrverhalten