⚡ Bundestag plant Gesetz: Bundespolizisten sollen künftig Taser einsetzen dürfen

Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg – Start noch 2025 geplant

Berlin – Die Bundespolizei soll künftig flächendeckend Elektroschockpistolen („Taser“) einsetzen dürfen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium wurde vorgelegt und soll zeitnah im Bundestag beraten werden.

🧯 Alternative zur Schusswaffe

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Maßnahme als „moderne Sicherheitspolitik“. Der Taser könne in kritischen Situationen eine deeskalierende und nicht tödliche Alternative zur Schusswaffe darstellen – insbesondere bei Angriffen mit Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen.

„Der Taser schützt die Polizei und wirkt deeskalierend in Gefahrensituationen“, so Dobrindt.

🔋 Wie funktioniert ein Taser?

Ein Taser verschießt zwei pfeilartige Elektroden mit feinen Drähten, die sich in der Kleidung oder Haut des Ziels verhaken. Es folgt ein kurzer Stromstoß, der das Nervensystem beeinflusst und den Betroffenen für einige Sekunden außer Gefecht setzt.

Der Effekt: starke Schmerzen und Bewegungsunfähigkeit, in der Regel ohne bleibende Schäden.

⚠️ Kritik von Medizinern und Menschenrechtlern

Mehrere Organisationen und Ärzte schlagen jedoch Alarm: Für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma oder anderen Vorerkrankungen könne der Einsatz eines Tasers tödlich enden. Auch seien Fälle bekannt, in denen es durch Taser zu schweren Verletzungen oder Herzstillständen gekommen sei.

💰 Kosten und Zeitplan

Laut Innenministerium sind im Haushalt bereits 5 Millionen Euro für die Einführung der Geräte eingeplant. Rund 10.000 Taser sollen beschafft werden. Der Einsatzbeginn ist noch für 2025 geplant – vorausgesetzt, das Gesetz passiert rechtzeitig den Bundestag.

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