München: Prozess wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug
Im Strafjustizzentrum München kam es am Dienstag zu einer überraschenden Wende im Prozess gegen den prominenten Fernsehkoch Alfons Schuhbeck (76). Ihm werden Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug sowie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen. Nach einem langen Schweigen legte Schuhbeck nun ein umfassendes Geständnis ab.
Richter stellt Strafmaß in Aussicht
Richter Uwe Habereder stellte in Aussicht, dass im Falle eines vollständigen und glaubhaften Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten verhängt werden könnte. Diese Aussage führte zu einer Sitzungsunterbrechung – offenbar, um Schuhbeck und seinen Verteidigern Gelegenheit zur Beratung zu geben.
Geständnis vom Blatt abgelesen
Nach der Pause trat Schuhbeck erneut vor das Gericht – und las ein vorbereitetes Geständnis von einem Blatt Papier ab. Darin bestätigte er die Vorwürfe in zentralen Punkten. Laut Anklage soll der Münchner Gastronom im Rahmen der Corona-Hilfen unrechtmäßig Subventionen beantragt und erhalten haben. Außerdem habe er im Zuge seiner wirtschaftlichen Schieflage Sozialabgaben nicht abgeführt.
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall ist brisant – nicht nur wegen der Bekanntheit des Angeklagten. Vielmehr steht er exemplarisch für das Fehlverhalten von Unternehmen während der Corona-Zeit, das zunehmend juristisch aufgearbeitet wird. Auch der Vorwurf der Insolvenzverschleppung wiegt schwer: Schuhbeck soll die Zahlungsunfähigkeit seiner Betriebe bewusst zu spät gemeldet haben.
Urteil könnte schon bald folgen
Die Staatsanwaltschaft wertet das Geständnis als wesentlichen Beitrag zur Aufklärung und wird sich nun im Strafmaß positionieren. Auch die Verteidigung dürfte auf eine milde Bewertung im Rahmen des vorgeschlagenen Strafrahmens hoffen. Ein Urteil könnte bereits in den kommenden Wochen fallen.